Name, Anschrift,
amtliches Kennzeichen
und Versicherung
des Unfallgegners
Name, Adresse von Zeugen
Name, Dienststelle des
aufnehmenden Polizeibeamten.
die Polizei zu rufen
wenn die Schuldfrage unklar ist.
rufen Sie immer die Polizei.
den Unfallhergang
Fertigen Sie eine Skizze an.
den Unfallort
und die Fahrzeuge
in genau der Stellung
nach dem Unfall.
auf herumliegende Teile,
auf Bremsspuren
und Flüssigkeitsaustritte.
einen qualifizierten
unabhängigen Sachverständigen
mit der Begutachtung
des Schadens.
Kostenvoranschläge
oder versicherungseigene
Gutachten grundsätzlich ab.
einen Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens mit der Vertretung
Ihrer Interessen gegenüber dem Unfallgegner
und seinem Versicherer.