Falls Sie sich eine schnellere Kontaktaufnahme wünschen, rufen Sie mich am besten direkt über die unten angegebene Telefonnummer an.
Notieren Sie:
Name, Anschrift, amtliches Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners Name, Adresse von Zeugen Name, Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten.
Bestehen Sie darauf die Polizei zu rufen wenn die Schuldfrage unklar ist.
Bei Personenschäden rufen Sie immer die Polizei.
Notieren Sie den Unfallhergang Fertigen Sie eine Skizze an.
Fotografieren Sie den Unfallort und die Fahrzeuge in genau der Stellung nach dem Unfall.
Achten Sie auf herumliegende Teile, auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte.
Beauftragen Sie einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens.
Lehnen Sie Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten grundsätzlich ab.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Unfallgegner und seinem Versicherer.
Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht, den Gutachter selbst zu wählen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallgegners zu einem bestimmten Gutachter drängen.
Ein Gutachten bietet eine detaillierte Schadensanalyse und bewertet zusätzlich Wertminderungen sowie Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten. Ein Kostenvoranschlag hingegen gibt nur die Reparaturkosten an und reicht oft nicht aus, um Ansprüche umfassend durchzusetzen.
Öffnungszeiten nach Absprache